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SFB-Planer: FORTSETZUNG eines Sonderforschungsbereichs

Bei Fortsetzungsanträgen unterstützen wir Sie während der gesamten Vorbereitungen und stimmen einen auf Ihren Sonderforschungsbereich bezogenen, individuellen Zeitplan gerne mit Ihnen in persönlichen Beratungsgesprächen ab. Der Planer bietet lediglich eine erste Orientierung.

Sollten strategische Fragen zu Personal, Infrastruktur oder ähnlichem zu klären sein, möchten wir Sie bitten, sich frühzeitig (etwa 18-24 Monate vor der Begehung) an uns zu wenden, so dass ein Gespräch mit dem Präsidium angesetzt werden kann und ausreichend Zeit für eine Klärung unter Einbindung aller Beteiligten besteht.

Ende erste Förderperiode  
   
Begutachtung und Entscheidung (Fortsetzungsantrag)  
Erstes Beratungsgespräch durch die Abteilung Forschung 06.2017
Auftaktgespräch mit dem Vizepräsidenten für Forschung 07.2017
Ausarbeitung des Fortsetzungsantrages Sommer/Herbst 2017
Einreichung des Vorantrags bei der DFG 08.2017
Finanzgespräch mit dem Präsidium 09.2017
Einreichung des Fortsetzungsantrages bei der Geschäftsstelle
der Forschungskommission des Senats
10.2017
Vorstellung und Diskussion des Fortsetzungsantrages in der Forschungskommission des Senats 11. 2017
Diskussion des Fortsetzungsantrages in der Senatskommission für Entwicklungs- und Finanzplanung 11.2017
Kurzvorstellung im Senat 11.2017
Einreichung des Fortsetzungsantrages bei der DFG 12.2017
Zweitägige Vor-Ort-Begutachtung durch die DFG 02.2018
Entscheidung durch die DFG 05.2018
Schriftlicher DFG-Bescheid 06.2018
   
Nächste Förderperiode 01.07.2018 – 30.06.2022


  • SFB-Planer für Einrichtungsanträgsanträge