Postdoc Fellowships 2026
Die Universität Göttingen fördert im Jahr 2026 durchgeführte Gastaufenthalte von Postdoktorand*innen in Göttingen.
Als international orientierte Forschungseinrichtung profitiert die Universität von neuen Impulsen und der Vernetzung von Forschenden in verschiedenen Karrierephasen. Aus diesem Grund setzt die Universität Göttingen 2026 auf die Förderung von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen und plant, Postdoktorand*innen mit verschiedenen Formaten zu unterstützen. Den Anfang machen die Postdoc Fellowships 2026: Die Universität fördert rund 10 im Jahr 2026 durchgeführte Aufenthalte von Postdoktorand*innen in Göttingen mit jeweils bis zu 10.000 EUR. Es handelt sich um eine einmalige Maßnahme im Jahr 2026, Einreichungen sind ab sofort möglich. Die Entscheidung über die Förderung wird zeitnah gefällt.
Anträge können von Arbeitsgruppen der Universität (ohne UMG) gestellt werden. Voraussetzungen für die Förderung eines Aufenthalts sind, dass die aufnehmende Arbeitsgruppe die Betreuung vor Ort gewährleistet und für die Dauer des Aufenthalts eng mit der*dem eingeladenen Postdoktorand*in zusammenarbeitet.
Die Aufenthalte sollen gezielt Begegnungsräume für neue Forschungsansätze schaffen und an die strategischen Forschungsziele der Universität, Understanding Energy, Information, and Life, Creating Knowledge in a Changing World und Building a Sustainable Future anschließen. Langfristiges Ziel ist es, dass sich aus den Aufenthalten Drittmittelanträge für Nachwuchsgruppen (z. B. Emmy Noether-Gruppe, ERC Starting Grant) entwickeln, die für die Personen eine Perspektive schaffen selbständig und länger an der Universität Göttingen zu arbeiten.
Förderfähige Kosten könnten sein:
- Reisekosten
- Unterbringung und Verpflegung
- Verbrauchsmaterial für Vorarbeiten (ohne Grundausstattung)
- Vernetzungsevents
- Gemeinsame Publikationen
Falls größere gemeinsame Veranstaltungen geplant sind, besteht die Möglichkeit für diese nach Absprache mit Abteilung Forschung und Transfer zusätzliche Mittel zu erhalten.
Die Anträge können ab sofort jederzeit gestellt werden und sollten auf max. drei Seiten folgende Informationen enthalten:
- Thema, Potential und Ziel der Kooperation
- Benötigte Mittel
- Angedachter Zeitplan
- ggfs. Verbindung zu den strategischen Forschungsziele der Universität stärken
- Pläne für Drittmittelanträge (idealerweise Nachwuchsgruppenanträge)
- Zusätzlich sollte ein wissenschaftlicher CV der*s Postdoktorand*in in Anlehnung an das Format der DFG beigefügt werden.
Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Forschung und Transfer gerne zur Verfügung!