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Systemakkreditierung an der Universität Göttingen

Akkreditierungsgegenstand

Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätsmanagementsystem einer Hochschule in Studium und Lehre. Mit der Systemakkreditierung erhält eine Hochschule das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrates für die von ihr geprüften Studiengänge selbst zu verleihen.

Im Zuge der Systemakkreditierung muss eine Hochschule nachweisen, dass sie die im Studienakkreditierungsstaatsvertrag und der Niedersächsischen Studienakkreditierungsverordnung niedergelegten formalen und fachlich-inhaltlichen Kritierien systematisch umsetzt. Hierfür muss das Qualitätsmanagementsystem regelmäßige Bewertungen der Studiengänge und der für Lehre und Studium relevanten Leistungsbereiche vorsehen, an denen interne und externe Studierende, hochschulexterne wissenschaftliche Expert*innen, Vertreter*innen der Berufspraxis und Absolvent*innen beteiligt sind. Zeigt sich bei den Bewertungen Handlungsbedarf, so werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen und umgesetzt. Die für die Umsetzung des Konzepts des Qualitätsmanagementsystems erforderlichen Daten werden hochschulweit und regelmäßig erhoben.

Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätsmanagementsystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten. Die Hochschule trägt das Qualitätssiegel der Stiftung Akkreditierungsrat „System akkreditiert“.


2017

Sommer:

Informationsphase sowie Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie

Herbst:

Bildung einer Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung des QM-Systems und kontinuierlichen Prozessbegleitung

Jahresende:

Entscheidung zur Umstellung von Programm- auf Systemakkreditierung;

Auswahl einer Agentur und Vertragsschluss

2018

Frühjahr:

Diskussion über und Abstimmung des QM-Systems

Sommersemester:

Durchführung erster Studiengangs-Beispielverfahren;

Fakultäten entwickeln ihr dezentrales QM-Konzept sowie einen Verfahrensplan für den Zeitraum bis 2026;

Beschluss des Leitbilds für das Lehren und Lernen

Herbst:

Gremienbeteiligung und Beschluss der „Inhaltlichen Bewertungskriterien“ für die interne Akkreditierung

2019

Sommer:

Abschluss des Pilotverfahrens;

Antrag auf Zulassung zur Systemakkreditierung;

Gremienbeteiligung und Beschluss der „Prozessbeschreibung für die interne Akkreditierung“

November:

Zulassung zum Hauptverfahren

2021

Sommer 2021:

Erstellung des Selbstberichts

Aufnahme des Regelbetriebs in allen Fakultäten, soweit nicht bereits geschehen

Herbst 2021:

Erste Vor-Ort-Begehung

2022

bis Frühjahr 2022:

Anpassungen auf Basis der ersten Vor-Ort-Begehung

Beibringung weiterer Unterlagen in Vorbereitung der zweiten Vor-Ort-Begehung

Frühjahr 2022

Zweite Vor-Ort-Begehung

ab Frühjahr 2022

Beginn Perspektivgespräche und Zielvereinbarungen zwischen Vizepräsident Studium und Lehre und Fakultäten

Sommer 2022:

Bewertungsbericht der Gutachter*innen, Aussetzung des Verfahrens und Einspruch der Universität

ab Herbst 2022:

Funktionalitätsprüfungen des dezentralen Qualitätsmanagements (dQM) durch KASL

2023

Frühjahr 2023:

Universität akzeptiert Aussetzung; Einspruch zu einzelnen Mängeln wird stattgegeben

ab Frühjahr 2023:

Wiederaufnahmezeitraum: Behebung der Mängel

Sommer 2023:

Konzeption und Verabschiedung einer Studierendenbefragung

Revision und Verabschiedung neuer Fragebogen für die Lehrveranstaltungsevaluation

ab Herbst 2023:

Bewertungskommissionen zur internen Akkreditierung nehmen ihre Arbeit auf

2024

Frühjahr 2024:

Erste Inhouse-Tagung zum Austausch der QM-Akteur*innen

Herbst 2024:

Novelle der QMO-SL

Winter 2024:

Präsidium spricht erste interne Akkreditierungen aus


16. Januar 2025:

Zweite Inhouse-Tagung zum Austausch der QM-Akteur*innen

Frühjahr 2025:

Einreichung Selbstbericht zur Wiederaufnahme

2./3. Juni 2025:

Vor-Ort-Begehung

Herbst 2025:

Akkreditierungsentscheidung


Im Erfolgsfall wird die Universität Göttingen für zunächst sechs Jahre berechtigt sein, das Siegel des Akkreditierungsrates zur Akkreditierung ihrer Studiengänge selbst zu verleihen.