Hauptstudium - Neuregelung der Übungen für Fortgeschrittene (gültig ab dem WS2025/26)


Neuregelung der Übungen für Fortgeschrittene (gültig ab dem WS 2025/26)
Durch den Beschluss des Fakultätsrates vom 04.06.2025 wird die Ausgestaltung der Fortgeschrittenenübungen zum WS 2025/26 neu geregelt.

Die wichtigsten Neuerungen sind:
1. Es müssen zwei Klausuren in jeder der drei Übungen geschrieben und bestanden werden.
2. Es muss in jedem Rechtsgebiet eine Hausarbeitsleistung erbracht werden.

Übergangsregelung:
Für Studierende, die bereits alle Leistungen nach den bisherigen Leistungen erbracht haben, gilt die Regelung des Fakultätsratsbeschluss vom 14.08.2013.

Regelung der Übungen für Fortgeschrittene (gültig ab dem WS 2013/14)
Durch den Beschluss des Fakultätsrates zur Reform der Ausgestaltung der Fortgeschrittenenübungen (Umlaufverfahren vom 14.08.2013) wird die Ausgestaltung der Fortgeschrittenenübungen zum WS 2013/14 neu geregelt.