Blended Intensive Programme - Informationen für Fakultäten und Zentrale Einrichtungen der Universität Göttingen

Blended Intensive Programmes innerhalb der Europäischen Hochschulallianz ENLIGHT(Koordination oder Partner)

Zur Stärkung der strategischen Europäischen Hochschulallianz ENLIGHT können Erasmus+ Fördermittel für die Koordination eines BIPs oder als Partner in einem BIP beantragt werden. Die Antragstellung ist ausschließlich für Aktivitäten innerhalb von ENLIGHT möglich. Die Antragstellung für eine Koordination erfolgt jährlich (Januar). Die Antragstellung als Projektpartner mindestens einmal jährlich (Januar) und bei ausreichender Mittelverfügbarkeit ggf. einmal pro Semester.

  • Drei Erasmus+ Partnerhochschulen aus drei verschiedenen Programmländern. Es wird jedoch eine Projektbeteiligung von mindestens vier Partner empfohlen.
  • Mindestens 10 mobile Lernende (Studierende (SMS)
  • Die physische Mobilität findet in Deutschland oder in einem beteiligten Programmland statt.
  • Keine zeitliche Vorgabe hinsichtlich der Dauer der virtuellen Phase (vor oder nach der physischen Mobilität); die physische Phase dauert mindestens 5 jedoch längstens 30 Tage.
  • Die Lehrveranstaltung umfasst mindestens 3 ECTS
  • Die (Erasmus+) Förderung der Teilnehmenden (mobile Lernende und/oder Teaching staff) obliegt der Partnerhochschulen als entsendende Hochschule und ist abhängig von deren Mittelverfügbarkeit. Es wird dringend empfohlen, dass beteiligte Partner frühzeitig mit ihrem International Office die Option einer Erasmus+ Förderung klären.
    • Workflow Koordination BIP
    • Die Abteilung Göttingen International unterstützt und berät in der Administration (bspw. Mobilitätsportal, Budgetverwaltung, Berichtswesen). Die koordinierende Projektleitung ist verantwortlich für die organisatorische und inhaltliche Durchführung sowie studienrelevante Dokumentation des BIPs.

Für die Koordination eines BIP können zwischen 4.000,00 € und 8.000,00 € eingeworben werden (400,00 € OS-Mittel x Anzahl der mobilen Lernenden).

Finanzregelung: 20 % der Fördersumme wird zentral für die Administration verwendet. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmendenzahl ist das BIP nicht mehr förderfähig. Es können max. 20 mobile Lernende für die Beantragung einer BIP-Koordination Förderung berücksichtigt werden. Zero Grant Geförderte können als mobile Lernende gezählt werden. Lehrende (Teaching Staff) zählen nicht zu den Mindestteilnehmenden

Hinweis Finanzregelung Projekt 2024: 60 % der BIP-Organisationsmittel können für die Koordination des BIP dezentral aufgewendet werden, 40 % werden zentral für die Administration verwendet. Wird die Mindestteilnehmendenzahl unterschritten, ist das BIP nicht mehr förderfähig. Mehr als 20 mobile Lernende werden für eine Förderung nicht berücksichtig. Zero Grant Geförderte können als mobile Lernende gezählt werden. Lehrende (Teaching Staff) zählen nicht zu den Mindestteilnehmenden

Die Fördermittel können verwendet werden für Ausgaben wie bspw.:

  • Allgemeinen Administration des BIPs
  • Bewirtung (anteilig und unter Beachtung der Bewirtungsrichtlinie der Universität)
  • Durchführung von Exkursionen
  • Lehrmaterialien und Druckkosten
  • Personalkosten (z. B. studentische Hilfskräfte)
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Raummiete
  • Übersetzungen
  • Vorbereitende Besuche

Die BIP-OS dürfen nicht für die Finanzierung von Mobilitäten von Studierenden und/oder Lehrenden verwendet werden oder für die Aufstockung einer individuellen Unterstützung.

Wird Ihr Antrag auf Förderung bewilligt, werden Sie von Ihrem/Ihrer zuständigen Ansprechperson der Abteilung Göttingen International über das weitere Verfahren informiert.

  • Die Auswahl der Incoming Mobilitäten erfolgt i. d. R. an der entsendenden Einrichtung.
  • Die entsendende Hochschule entscheidet über eine finanzielle Erasmus+Förderung ihrer mobilen Teilnehmenden. Es obliegt den Partnern dies frühzeitig mit dem International Office zu klären.
  • Die Incoming-Studierenden melden sich über das ENLIGHT Erasmus+ Bewerbungsportal - Universität Göttingen an.
  • Die Unterzeichnung des Learning Agreement erfolgt durch den/die Programmbeauftragte*r oder in Absprache durch die verantwortliche Projektkoordination.
  • Incoming Studierenden sollen als Kurzzeitstudierende eingeschrieben werden. Bitte nutzen Sie den zur Verfügung gestellten Workflow.
  • Die Projektkoordination stellt einen Welcome letter mit hinreichenden Informationen zur Anreise, Unterkunftsmöglichkeiten sowie Erläuterungen zur Organisation der physischen Mobilität bereit.
  • Das Führen einer Teilnehmendenliste ist verpflichtend. Bitte verwenden Sie die zur Verfügung gestellte Vorlage.
  • Der Aufenthalt der Studierenden ist am Ende durch ein Certificate of Stay formal zu bestätigen. Es kann die Erasmus+ Dokumentenvorlage der aufnehmenden oder der entsendenden Einrichtung verwendet werden.
  • BIP findet an einer Erasmus+ Partnerhochschule in einem Programmland statt
  • Erasmus+ Vertrag; Einbindung Abteilung Göttingen International (Vereinbarung und Unterzeichnung); im Rahmen des ENLIGHT Netzwerkes besteht bereits ein Multilaterales Abkommen inkl. die Vereinbarung von Kurzzeitmobilitäten
  • Ausgewählte Studierende sind regulär an der Universität Göttingen immatrikuliert (Kurzzeitmobilität Studium, physische Mobilität mind. 5 Tage und max. 30 Tage).
  • Im Learning Agreement sind mind. 3 ECTS zu vereinbaren; curriculare Einbindung
  • Teilnehmende Lehrende (keine SHK, WHK) stehen in einem Vertragsverhältnis zur Universität Göttingen (Lehrendenmobilität); Die Antragstellung erfolgt über die Erasmus+ KA 131 Homepage - Lehrendenmobilität

    Die Abteilung Göttingen International unterstützt und berät in der Administration (bspw. Mobilitätsportal, Budgetverwaltung, Berichtswesen) und zahlt die Mobilitätsförderung an Göttinger Teilnehmer*innen aus. Die entsendende Facheinrichtung ist verantwortlich für die Auswahl der mobilen Teilnehmer*innen, die fachliche Beratung und die Anerkennung. Die/der Erasmus+ Programmbeauftragte der Fakultät ist einzubinden.

Die entsendende Facheinrichtung ist dafür verantwortlich, dass Studierende nach den zentral vorgegebenen Kriterien in einem transparenten Verfahren für eine blended short term mobility im Rahmen eines BIPs ausgewählt werden. Das Programm unterstützt ausdrücklich die Teilnahme von Studierenden aus Fächern mit geringen Mobilitätsmöglichkeiten, Studierenden, die zur Gruppe der Fewer Opportunities zählen und/oder bisher über keine studentische Auslandserfahrung verfügen. Die fristgerechte interne Nominierung ausgewählter Studierender obliegt der Facheinrichtung. Die Studierenden sind bei der Ausstellung des Learning Agreements zu unterstützen und Fragen zur Anerkennung (Mindestanforderung 3 Credits) vor Beginn der Mobilität zu klären. Wir empfehlen die Nutzung des Workflows.

Weiterführende Informationen zur Lehrendenmobilität gibt es hier.

Blended Intensive Programmes außerhalb der Europäischen Hochschulallianz ENLIGHT (Outgoing blended short term mobilities)

  • Das BIP umfasst eine physische Phase von min. 5 – max. 30 Tage und eine virtuelle Phase, die vor- oder nachgelagert ist.
  • Mindestens 3 Credits werden vergeben und die Anerkennung ist sicherzustellen.
  • Learning Agreement, Fördervereinbarung und Transcript of Record sind Pflichtdokumente
  • Die „receiving institution“ muss bereits eine Erasmus+ Partneruniversität in einem Programmland sein
  • Eine Ergänzung des digitalen Erasmus+ Vertrag um „blended mobility“ ist dann möglich und erfolgt durch die Abteilung Göttingen International
  • Teilnehmende Studierende müssen an der Universität Göttingen eingeschrieben sein und dürfen nicht bereits durch das Erasmus+ Programm oder anderweitige EU-Mittel gefördert werden.
  • 1. Schritt

    Fakultäten, die Studierende eine Teilnahme an einem BIP ermöglichen möchten, berücksichtigen bitte folgendes:

  • Die Einbindung der/des Erasmus+ Programmbeauftragten der Fakultät ist erforderlich.
  • Begrenzte Erasmus+ Fördermittel: Für Mobilitäten im Wintersemester 2025/26 stehen Mittel für bis zu 30 Mobilitäten für alle Fakultäten zur Verfügung (Anmeldefrist fortlaufend bis Frist 31. Juli 2025). Für Mobilitäten im Sommersemester 2026 stehen Mittel für bis zu 30 Mobilitäten für alle Fakultäten zur Verfügung (Anmeldefrist fortlaufend bis Frist 15. November 2025).
  • Bitte beachten, dass für alle vorbereitenden Schritte bis zur Ausstellung der Fördervereinbarung ausreichend Vorlaufzeit von bis zu 4 Monate einzuplanen ist.
  • Pro BIP können max. 6 mobile Lernende (hier: Studierende) gefördert werden.
  • Einhaltung der Prozesschritte.
  • 2. Schritt

    Ausschreibung, Bewerbung und Auswahl:

  • Das BIP wird nach Abstimmung mit dem Erasmus+ Team der Abteilung Göttingen International fakultätsintern ausgeschrieben (Absprache über zeitlichen Ablauf und Organisation).
  • Studierende bewerben sich über das Erasmus+ STM Mobilitätsportal; Bewerbung erfolgt ausschließlich mit der @stud.uni-goettingen.de Adresse.
  • Nach Ablauf der Frist wird der Fakultät eine Übersicht (Bewerber*innenliste) für die Bewertung/das Ranking bereitgestellt. Die Auswahl wird an das Erasmus+ Team kommuniziert.
  • Studierende werden vom Erasmus+ Team über das Auswahlergebnis und das weitere Verfahren informiert.
  • 3. Schritt

    Nominierung und nächste Schritte:

  • Ausgewählte Studierende füllen eine Online-Nominierung über das Erasmus+ STM Bewerbungsportal aus.
  • Fakultät nominiert Studierende an der Partneruniversität.
  • Partneruniversität trifft Auswahl und verschickt Informationen.
  • Studierende bereiten das Online Learning Agreement vor.
  • Nach Upload der vollständigen Online Learning Agreements stellt das Erasmus+ Team die Fördervereinbarung aus. Studierende finden weitere Infos um Ablauf hier.
  • Anerkennung nach Ablauf der Mobilität durch Fakultät.
  • Bei Fragen wenden Sie sich bitte an erasmus.bip@uni-goettingen.de

    Kontakt:

    Karen Denecke
    Von-Siebold-Straße 2
    37075 Göttingen
    Lageplan

    E-Mail:
    erasmus.bip@uni-goettingen.de

    Telefon:
    + 49 (0)551 39 21330
    DE V Finanziert von der Europäischen Union_LOGO